Materialkosten |
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1. Die Lehrperson fordert das Geld für die benötigten Lehrmittel direkt ein. Auskunft zur Höhe und Fälligkeit erteilt die jeweilige Lehrperson 2. Für das Materialgeld erhalten alle Lernenden im ersten Schuljahr eine Rechnung. Dieser Betrag wird einmalig für die gesamte Lehrzeit fällig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument: Verwendungszweck und Höhe des Materialgeldes Bei Schulwechsel oder Lehrabbruch kann ein Teilbetrag des bereits bezahlten Materialgeldes zurückgefordert werden. Verwenden Sie dazu bitte folgendes Formular: Rückforderung Materialgeld | |
Gewerblich Industrielle Berufsfachschule Thun
Mönchstrasse 30 B, 3600 Thun, Tel. 033 227 33 44, Fax 033 227 33 66, info(at)gibthun.ch
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